Ratgeber
BFSG 2025: Ist Ihre Website barrierefrei?
Seit Juni 2025 Pflicht. Verstöße kosten bis zu 100.000€. Dieser Guide erklärt, was Sie tun müssen.
Geltungsbereich
Wen betrifft das BFSG?
Das Gesetz betrifft alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen an Endverbraucher (B2C) anbieten. Hier die wichtigsten Gruppen:
- B2C-Unternehmen die Produkte oder Dienstleistungen online anbieten
- Online-Shops (E-Commerce)
- Dienstleistungswebsites mit Buchungs- oder Kontaktfunktion
- Bankdienstleistungen, Telekommunikation, Transportdienste
- Rein B2B-Unternehmen (aber Vorsicht: wenn die Website auch Endkunden anspricht, gilt es)
- Kleinstunternehmen (<10 Mitarbeiter UND <2 Mio€ Umsatz bei Dienstleistungen)
Schnelltest
Wie hoch ist Ihr BFSG-Risiko?
Anforderungen
Was fordert das BFSG konkret?
Der technische Standard ist WCAG 2.1 Level AA. Die wichtigsten Anforderungen für Ihre Website:
Kontraste
Mindestens 4.5:1 für normalen Text, 3:1 für große Schrift. Damit auch Menschen mit Sehschwäche alles lesen können.
Tastaturbedienbarkeit
Alle Funktionen müssen ohne Maus erreichbar sein. Menüs, Formulare, Links — alles per Tab und Enter bedienbar.
Alternativtexte
Jedes Bild braucht einen beschreibenden Alt-Text. Screenreader lesen diesen Text vor — ohne ihn bleibt das Bild unsichtbar.
Formulare
Jedes Eingabefeld braucht ein sichtbares Label. Platzhaltertext allein reicht nicht — er verschwindet beim Tippen.
Heading-Struktur
Korrekte Hierarchie: H1 → H2 → H3. Keine Sprünge. Screenreader navigieren über Headings — eine saubere Struktur ist Pflicht.
Touch-Targets
Interaktive Elemente mindestens 24×24px groß. Auf Mobilgeräten müssen Buttons und Links komfortabel tippbar sein.
Focus-Indikatoren
Sichtbar markieren, wo der Tastaturfokus gerade ist. Ohne Focus-Styles navigieren Tastaturnutzer blind.
Sprache
Das lang-Attribut auf dem HTML-Element definieren. Screenreader brauchen die Sprachinfo für korrekte Aussprache.
Konsequenzen
Was passiert bei Verstößen?
Das BFSG ist kein zahnloser Tiger. Die Durchsetzung ist klar geregelt:
- Marktüberwachungsbehörden können Bußgelder bis 100.000€ verhängen
- Abmahnungen durch Verbraucherschutzverbände sind möglich
- Wettbewerber können über das UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) abmahnen
- Imageschaden: „Nicht barrierefrei“ wird zunehmend öffentlich kritisiert
- Ausschluss von öffentlichen Aufträgen und Förderprogrammen
Selbsttest
Checkliste: Ist Ihre Website BFSG-konform?
Gehen Sie diese Punkte durch. Jedes fehlende Häkchen ist ein potenzieller Verstoß:
- Alle Bilder haben Alt-Texte
- Farbkontraste mindestens 4.5:1
- Website komplett per Tastatur bedienbar
- Formulare haben sichtbare Labels
- Heading-Hierarchie korrekt (kein H1→H3 Sprung)
- Touch-Targets mindestens 24×24px
- Skip-to-Content Link vorhanden
- Sprache im HTML-Element definiert
- Focus-Styles sichtbar
- Videos haben Untertitel
Lösung
Wie JERVIS bei der BFSG-Konformität hilft
JERVIS prüft Ihre Website automatisch auf alle WCAG 2.1 AA Kriterien. Sie erhalten einen klaren Fahrplan zur Konformität.
Automatische WCAG-Prüfung
Alle WCAG 2.1 AA Kriterien werden systematisch geprüft: Kontraste, Alt-Texte, Tastatur, Labels, Focus, Struktur — jede Seite, jedes Element.
Konkrete Handlungsempfehlungen
Kein kryptischer Fehlercode, sondern klare Anweisungen: Was ist das Problem, wo genau ist es, und wie beheben Sie es.
BFSG-Konformitätsbericht
Ein dokumentierter Nachweis Ihres aktuellen Stands. Zeigt geprüfte Kriterien, Ergebnisse und offene Punkte — auch gegenüber Behörden verwendbar.
Monatliche Re-Scans im Autopilot
Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt. Jede Änderung an der Website kann neue Verstöße erzeugen. Der Autopilot findet sie sofort.
FAQ
Häufige Fragen zum BFSG
Prüfen Sie jetzt: Ist Ihre Website BFSG-konform?
Ein JERVIS Audit zeigt in 15 Minuten, wo Sie stehen — mit konkreten Empfehlungen für jede Barriere.