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Ratgeber

BFSG 2025: Ist Ihre Website barrierefrei?

Seit Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) Pflicht. Verstöße kosten bis zu 100.000€. Dieser Guide erklärt, was Sie tun müssen.

Seit Juni 2025 in Kraft
Bußgelder bis 100.000€
WCAG 2.1 AA Standard
Betrifft B2C-Websites
Was ist das BFSG? Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Es verpflichtet Unternehmen, digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten, einschließlich Websites und Online-Shops.
Zeitstrahl: BFSG in Kraft seit 28. Juni 2025, aktive Kontrollen seit 26. September 2025 Eine horizontale Zeitlinie mit zwei Meilensteinen: das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025, die Marktüberwachungsstelle der Länder kontrolliert aktiv seit dem 26. September 2025. 28. Juni 2025 BFSG in Kraft 26. September 2025 MLBF-Kontrollen aktiv Zeitlicher Ablauf, ohne Maßstab
Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025, aktive Kontrollen durch die Marktüberwachungsstelle der Länder laufen seit dem 26. September 2025.
Geltungsbereich

Wen betrifft das BFSG?

Das Gesetz betrifft alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen an Endverbraucher (B2C) anbieten. Hier die wichtigsten Gruppen:

  • Betroffen: B2C-Unternehmen die Produkte oder Dienstleistungen online anbieten
  • Betroffen: Online-Shops (E-Commerce)
  • Betroffen: Dienstleistungswebsites mit Buchungs- oder Kontaktfunktion
  • Betroffen: Bankdienstleistungen, Telekommunikation, Transportdienste
  • Ausgenommen: Rein B2B-Unternehmen (aber Vorsicht: wenn die Website auch Endkunden anspricht, gilt es)
  • Ausgenommen: Kleinstunternehmen (<10 Mitarbeiter UND <2 Mio€ Umsatz bei Dienstleistungen)
Achtung: Viele Unternehmen glauben, sie seien nicht betroffen. Und irren sich. Schon eine öffentliche Kontaktseite mit Formular kann als „Dienstleistung an Endverbraucher“ gewertet werden. Im Zweifel: prüfen lassen.
Schnelltest

Wie hoch ist Ihr BFSG-Risiko?

1. Bieten Sie Produkte oder Dienstleistungen an Endkunden (B2C) online an?
2. Handelt es sich dabei um eine Dienstleistung (nicht den Verkauf eines physischen Produkts)?
3. Mehr als 10 Mitarbeiter ODER mehr als 2 Mio€ Jahresumsatz?
4. Hat Ihre Website Formulare, Buchungsfunktionen oder einen Shop?
Anforderungen

Was fordert das BFSG konkret?

Der gesetzlich geforderte technische Standard ist WCAG 2.1 AA (über die EN 301 549), die internationalen Richtlinien für barrierefreie Websites. Die wichtigsten Anforderungen für Ihre Website:

BFSG und WCAG 2.1 AA: das Gesetz fordert den technischen Standard Zwei Kästen mit Pfeil dazwischen: BFSG als Gesetz auf der linken Seite, WCAG 2.1 AA als technischer Standard auf der rechten Seite, verbunden durch die Beschriftung fordert. BFSG Gesetz fordert WCAG 2.1 AA technischer Standard Das Gesetz definiert den technischen Standard als Anforderung
Das BFSG ist das Gesetz, WCAG 2.1 AA ist der technische Standard, den das Gesetz als Anforderung definiert. JERVIS prüft darüber hinaus nach dem neueren WCAG 2.2 AA.

Kontraste

Mindestens 4.5:1 für normalen Text, 3:1 für große Schrift. Damit auch Menschen mit Sehschwäche alles lesen können.

Tastaturbedienbarkeit

Alle Funktionen müssen ohne Maus erreichbar sein. Menüs, Formulare, Links: alles per Tab und Enter bedienbar.

Alternativtexte

Jedes Bild braucht einen beschreibenden Alt-Text. Screenreader lesen diesen Text vor, ohne ihn bleibt das Bild unsichtbar.

Formulare

Jedes Eingabefeld braucht ein sichtbares Label. Platzhaltertext allein reicht nicht, er verschwindet beim Tippen.

Heading-Struktur

Korrekte Hierarchie: H1 → H2 → H3. Keine Sprünge. Screenreader navigieren über Headings, eine saubere Struktur ist Pflicht.

Touch-Targets

Interaktive Elemente mindestens 24×24px groß. Auf Mobilgeräten müssen Buttons und Links komfortabel tippbar sein.

Focus-Indikatoren

Sichtbar markieren, wo der Tastaturfokus gerade ist. Ohne Focus-Styles navigieren Tastaturnutzer blind.

Sprache

Das lang-Attribut auf dem HTML-Element definieren. Screenreader brauchen die Sprachinfo für korrekte Aussprache.

Rechtsgrundlage

Die Pflicht im Detail: BFSG, EU-Richtlinie und DIN EN 301 549

Wer verstehen will, warum die eigene Website unter die Barrierefreiheits-Pflicht fällt, muss drei Ebenen auseinanderhalten. Sie bauen aufeinander auf:

1. Die EU-Richtlinie

Die Richtlinie (EU) 2019/882, der European Accessibility Act (EAA), verpflichtet alle Mitgliedstaaten, Barrierefreiheit für bestimmte Produkte und Dienstleistungen verbindlich zu machen. Sie ist der Ursprung der Pflicht.

2. Das deutsche Gesetz

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die Richtlinie in deutsches Recht um und gilt seit dem 28. Juni 2025. Es ist das Gesetz zur Barrierefreiheit für die Privatwirtschaft. Für öffentliche Stellen gelten eigene Regeln, dort greifen Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und BITV.

3. Die Norm dahinter

Was "barrierefrei" technisch bedeutet, definiert die europäische Norm EN 301 549, in Deutschland als DIN EN 301 549 veröffentlicht. Für Web-Inhalte verweist sie auf die WCAG 2.1 auf Stufe AA. Wer nach "DIN Barrierefreiheit" für Websites sucht, landet also hier.

Die Kette in einem Satz

EU-Richtlinie 2019/882 verpflichtet, das BFSG setzt um, DIN EN 301 549 konkretisiert, und die WCAG 2.1 AA liefern die prüfbaren Kriterien, von Kontrast bis Tastaturbedienung.

Was heißt das für Ihre Website-Pflicht? Ob Ihre Website betroffen ist, entscheidet der Geltungsbereich oben: B2C-Angebot, Unternehmensgröße, Art der Leistung. Wie die geforderten Kriterien konkret aussehen, zeigt der Guide Barrierefreie Website, den Begriff selbst erklärt die Seite Digitale Barrierefreiheit.
Konsequenzen

Was passiert bei Verstößen?

Das BFSG ist kein zahnloser Tiger. Die Durchsetzung ist klar geregelt:

  • Marktüberwachungsbehörden können bei schwerwiegenden Verstößen Bußgelder bis 100.000€ verhängen (§ 37 Abs. 2 BFSG), bei sonstigen Verstößen bis 10.000€
  • Abmahnungen durch Verbraucherschutzverbände sind möglich
  • Wettbewerber können über das UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) abmahnen
  • Imageschaden: „Nicht barrierefrei“ wird zunehmend öffentlich kritisiert
Bußgeldrahmen des BFSG: bis 10.000€ und bis 100.000€ Zwei horizontale Balken zeigen den Bußgeldrahmen: sonstige Verstöße bis 10.000€, schwerwiegende Verstöße bis 100.000€ nach Paragraf 37 Absatz 2 BFSG. Sonstige Verstöße bis 10.000€ Schwerwiegende Verstöße bis 100.000€ (§ 37 Abs. 2 BFSG)
Der Bußgeldrahmen reicht von bis zu 10.000€ bei sonstigen Verstößen bis zu 100.000€ bei schwerwiegenden Verstößen.
Wichtig: Seit dem Start der Marktüberwachungsstelle der Länder (MLBF) am 26. September 2025 kontrollieren die Behörden aktiv, auch mit stichprobenartigen Prüfungen bei Dienstleistungen.
Selbsttest

Checkliste: Ist Ihre Website BFSG-konform?

Gehen Sie diese Punkte durch. Jedes fehlende Häkchen ist ein potenzieller Verstoß:

  • Alle Bilder haben Alt-Texte
  • Farbkontraste mindestens 4.5:1
  • Website komplett per Tastatur bedienbar
  • Formulare haben sichtbare Labels
  • Heading-Hierarchie korrekt (kein H1→H3 Sprung)
  • Touch-Targets mindestens 24×24px
  • Skip-to-Content Link vorhanden
  • Sprache im HTML-Element definiert
  • Focus-Styles sichtbar
  • Videos haben Untertitel
Nicht sicher? JERVIS prüft die automatisiert erkennbaren Anteile dieser Punkte. Mit konkreten Handlungsempfehlungen für jeden Verstoß.
Lösung

Wie JERVIS bei der BFSG-Konformität hilft

JERVIS prüft Ihre Website automatisiert nach WCAG 2.2 AA und deckt damit die automatisiert prüfbaren Anforderungen des BFSG ab; für rechtssichere Konformität ist zusätzlich eine manuelle Prüfung nötig. Sie erhalten einen klaren Fahrplan zur Konformität.

Automatische WCAG-Prüfung

Alle automatisiert prüfbaren WCAG 2.2 AA Kriterien werden systematisch geprüft, auf jeder Seite: Kontraste, Alt-Texte, Tastatur, Labels, Focus, Struktur.

Konkrete Handlungsempfehlungen

Kein kryptischer Fehlercode, sondern klare Anweisungen: Was ist das Problem, wo genau ist es, und wie beheben Sie es.

BFSG-Konformitätsbericht

Ein dokumentierter Nachweis Ihres aktuellen Stands. Zeigt geprüfte Kriterien, Ergebnisse und offene Punkte. Dokumentation des automatisiert geprüften Stands, keine Konformitätserklärung.

Monatliche Re-Scans im Autopilot

Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt. Jede Änderung an der Website kann neue Verstöße erzeugen. Der Autopilot findet sie sofort.

Barrierefreiheits-Modul im Detail →
Pflichtdokument

Die Erklärung zur Barrierefreiheit

Zur Barrierefreiheits-Pflicht gehört auch Dokumentation. Öffentliche Stellen kennen die Erklärung zur Barrierefreiheit seit Längerem über die BITV. Das BFSG verlangt von betroffenen Unternehmen, Informationen darüber bereitzustellen, wie ihre Dienstleistung die Barrierefreiheits-Anforderungen erfüllt. Der Kern ist in beiden Welten derselbe: transparent machen, wo das Angebot steht. Hinein gehört:

1 Stand der Vereinbarkeit: welche Teile des Angebots die Anforderungen erfüllen, auf welcher Prüfgrundlage (etwa WCAG 2.1 AA über die DIN EN 301 549).
2 Bekannte Einschränkungen: welche Inhalte oder Funktionen noch nicht barrierefrei sind, warum, und welche barrierefreie Alternative es gibt.
3 Datum und Stand: wann die Erklärung erstellt oder zuletzt überprüft wurde und worauf sich die Bewertung stützt (Selbstbewertung oder externe Prüfung).
4 Feedback-Weg: eine erreichbare Kontaktmöglichkeit, über die Nutzerinnen und Nutzer Barrieren melden können, samt Angabe, wie mit Meldungen umgegangen wird.
Wichtig: Die Erklärung beschreibt den tatsächlichen Stand, sie ersetzt ihn nicht. Eine wohlformulierte Erklärung über einer Website voller Barrieren schützt nicht vor Beanstandung. Erst prüfen, dann beheben, dann dokumentieren: Der Guide zum Testen zeigt die sinnvolle Reihenfolge. Der BFSG-Konformitätsbericht von JERVIS dokumentiert den automatisiert geprüften Stand und liefert damit eine belastbare Grundlage für die eigene Erklärung, ersetzt sie aber nicht.
Vertiefung

Von der Pflicht zur Umsetzung: die Guides zum BFSG

Das BFSG sagt, dass Ihre Website barrierefrei sein muss. Wie das konkret aussieht, haben wir nach Themen aufgeteilt:

Digitale Barrierefreiheit

Was der Begriff bedeutet, die vier WCAG-Prinzipien und die Abgrenzung zur baulichen Barrierefreiheit.

Zum Grundlagen-Guide →

Barrierefreie Website

Die acht Bausteine von Kontrast bis Zoom und die sechs häufigsten Fehler aus der Praxis.

Zum Praxis-Guide →

Barrierefreiheit testen

Was automatische Checks finden, was nur manuelle Prüfung erkennt, und die sinnvolle Reihenfolge.

Zum Test-Guide →

Barrierefreies Webdesign

Farben, die belegten Kontrastwerte 4,5:1 und 3:1, Bilder und Typografie.

Zum Design-Guide →

Barrierefreie Formulare

Labels, Fehlermeldungen, Tastaturbedienung und verständliche Sprache an der kritischsten Stelle der Website.

Zum Formular-Guide →

WordPress und Barrierefreiheit

Was Plugins ehrlich leisten, warum Overlays die Pflicht nicht erfüllen und wann statisches HTML der sauberere Weg ist.

Zum WordPress-Guide →

FAQ

Häufige Fragen zum BFSG

Gilt das BFSG auch für meine Website?
Wenn Sie Produkte oder Dienstleistungen an Endverbraucher (B2C) online anbieten, ja. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern UND unter 2 Mio. Euro Jahresumsatz (nur bei Dienstleistungen). Im Zweifel: lieber prüfen lassen.
Was kostet es, eine Website barrierefrei zu machen?
Das hängt vom Ausgangszustand ab. Viele Maßnahmen sind einfach umzusetzen: Alt-Texte ergänzen, Kontraste anpassen, Labels hinzufügen. Ein kostenloser JERVIS Barrierefreiheits-Check zeigt in wenigen Minuten, wo Sie stehen und was zu tun ist.
Reicht ein einmaliger Check?
Nein. Barrierefreiheit muss bei jeder Änderung an der Website mitgedacht werden. Ein neues Bild ohne Alt-Text, ein Formular ohne Label, und schon ist die Konformität dahin. Deshalb bietet JERVIS monatliche Re-Scans im Autopilot PROTECT. Autopilot PROTECT →
Gibt es eine Übergangsfrist?
Die Frist ist abgelaufen. Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025. Unternehmen, die noch nicht konform sind, müssen jetzt handeln: jeder Tag ohne Barrierefreiheit ist ein Risiko.
Was ist der Unterschied zwischen BFSG und WCAG?
Das BFSG ist das deutsche Gesetz (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz). WCAG 2.1 AA ist der technische Standard, den das Gesetz als Anforderung definiert. JERVIS prüft nach dem neueren WCAG 2.2 AA und deckt damit die automatisiert prüfbaren Anforderungen ab; für rechtssichere Konformität ist zusätzlich eine manuelle Prüfung nötig.
Was ist die DIN EN 301 549?
Die DIN EN 301 549 ist die deutsche Ausgabe der europäischen Norm EN 301 549, die festlegt, was Barrierefreiheit für IT-Produkte und digitale Angebote technisch bedeutet. Für Web-Inhalte verweist sie auf die WCAG 2.1 auf Stufe AA. Das BFSG stützt sich auf diese Norm: Wer die WCAG 2.1 AA erfüllt, erfüllt den technischen Maßstab für Websites.
Was gehört in die Erklärung zur Barrierefreiheit?
Der Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen samt Prüfgrundlage, bekannte Einschränkungen mit Begründung und barrierefreier Alternative, Datum und Grundlage der Bewertung sowie ein erreichbarer Feedback-Weg, über den Nutzer Barrieren melden können. Die Erklärung dokumentiert den tatsächlichen Stand, sie ersetzt die Umsetzung nicht.

Prüfen Sie jetzt: Ist Ihre Website BFSG-konform?

Der kostenlose Barrierefreiheits-Check zeigt, wo Sie stehen, mit konkreten Empfehlungen für jede Barriere.

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